Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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GPV Grootbek: Erneut rechtswidrige Beitragsbescheide?

CHRONIK > DOKUMENTE

25.November 2011

GPV Grootbek versucht Bürger erneut mit offenbar illegalen Beitragsbescheiden abzukassieren!

SO KÖNNEN SIE SICH JETZT WEHREN!


Ausriss aus dem Beitragsbescheid 2011 des GPV Grootbek. Er wurde auch an Bürger geschickt, die offenbar keine Mitglieder sind. Der GPV Grootbek fühlt sich zuständig für den östlichen Teil von Bargteheide, Teile der Stadt Ahrensburg, die Gemeinden Tremsbüttel, Hammoor, Delingsdorf, Elmenhorst, Todendorf und Lasbek.


(
BARGTEHEIDE) Der Gewässerpflegeverband (GPV) Grootbek musste bereits für 2008 und 2009 illegale Beitragsbescheide zurücknehmen. Jetzt versucht der gleiche GPV schon wieder etliche Bürger abzukassieren, obwohl diese dort offenbar überhaupt keine Mitglieder sind. Ist es Totalversagen oder einfach nur kriminell? Die INTERESSENGEMEINSCHAFT stellt ein Musterschreiben zum WIDERSPRUCH gegen die Abzocke bereit!

Unternehmensberater Hartmut Timme aus Tremsbüttel (Kreis Stormarn) und auch Sprecher der INTERESSENGEMEINSCHAFT Gewässerpflege-Ärger traute seinen Augen kaum, als er am 24.November die Post öffnete. Der GPV Grootbek schickte ihm schon wieder Beitragsbescheide. Dieses Mal für 2010 und 2011. Erneut fordert der GPV Grootbek Geld!



Ausriss aus dem Beitragsbescheid 2010 des GPV Grootbek. Es werden 9,30 Euro gefordert. 2011 steigt der Betrag auf 12,80 Euro (+ 37 Prozent !!!)


In einem Begleitzettel heißt es dubios:
"Im Jahr 2010 haben Sie keinen Beitragsbescheid erhalten, weil aus verwaltungstechnischen Gründen eine Beitragshebung nicht möglich war."

"Verwaltungstechnische Gründe"? War der GPV Grootbek im vergangenen Jahr überfordert mit den Widersprüchen gegen zurückliegenden Beitragsbescheide und den laufenden Prozessen vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig? Oder hofft man mit dem Jahr Verzug auf das Vergessen der Bürger?

2010 hatte Timme -wie auch andere Bürger- nämlich Post vom GPV Grootbek erhalten.
Herr Bärwald teilte mit, dass aufgrund eingelegten Widerspruches die Beitragsbescheide 2008 und 2009 aufgehoben werden. Bereits gezahlte Beträge würden erstattet.




Nach einem Widerspruch hebt der GPV Grootbek im April 2010 mit diesem Schreiben den Beitragsbescheid 2008 auf.





Der GPV Grootbek hebt nach einem Widerspruch auch den Beitragsbescheid 2009 im April 2010 auf.


Timme: "Die wissen also, dass ich überhaupt kein Mitglied im GPV Grootbek bin. Trotzdem versuchen sie mit der gleichen Masche erneut Geld von mir zu ergauern."

So einfach legen Sie WIDERSPRUCH ein!

Der Tremsbüttler Timme hat bereits nach dem Vorbild eines Musterschreiben der INTERESSENGEMEINSCHAFT Widerspruch gegen die Beitragsbescheide 2010 und 2011 vom GPV Grootbek eingelegt. Kosten: 55 Cent für das Porto der Briefmarke!

Wichtig: Der Widerspruch muss spätestens vier Wochen (!) nach Erhalt der Beitragsbescheide beim GPV Grootbek eingelegt werden.
Sonst werden die Beitragsbescheide bestandskräftig, auch wenn es sich später herausstellt, dass sie rechtswidrig waren.

Timme kündigt bereits jetzt an: "Sollte der GPV die Beitragsbescheide nicht aufheben, werde ich eine Sammelklage für alle Betroffenen dagegen organisieren. Das ist wirklich unglaublich, diese Abzocke vom GPV Grootbek erleben zu müssen."

Warum stoppt die zuständige Aufsichtsbehörde nicht den GPV Grootbek ?

Die Aufsicht über den GPV Grootbek hat Landrat Klaus Plöger (SPD).
Völlig rätselhaft, warum er nicht einschreitet. Bereits beim GPV Ammersbek-Hunnau (ebenfalls Kreis Stormarn) hatte er jahrelang dem seltsamen Treiben zugesehen und zugelassen, dass tausende Bürger mit rechtswidrigen Beitragsbescheiden abkassiert wurden.

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hat sowohl den GPV Grootbek wie auch Landrat Plöger um Stellungnahme gebeten und wird diese hier veröffentlichen, wenn sie vorliegen.

AKTUELLE ERGÄNZUNG

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hat mittlerweile eine Stellungnahme vom Landrat des Kreises Stormarn, Aufsichtsbehörde über den GPV Grootbek vorliegen:


Klicken Sie auf den Ausriss, können Sie das gesamte Schreiben vom Landrat des Kreises Stormarn lesen


Kommentar der INTERESSENGEMEINSCHAFT:

Gegen die aktuellen Beitragsbescheide vom GPV Grootbek haben Bürger bereits Widerspruch eingelegt.
Der GPV Grootbek wird bei einem möglichen Gerichtsverfahren -beispielsweise im oben aufgezeigten Fall von Herrn Timme- erklären müssen, warum er einst die Beitragsbescheide 2008 und 2009 aufhob. Jetzt aber auf einmal wieder überraschend meint, dass Herr Timme Mitglied sei und dieser Beitragsbescheide für 2010 und 2011 erhält.

Auf diesen sofort erkennbaren Widerspruch wird dann im Schreiben der Landrats-Mitarbeiterin auch lieber nicht eingegangen.

Stattdessen wird versucht zu erklären, warum die teure Bürokratie der Einzelmitgliedschaften aufrecht erhalten werden müsse.
Dabei hatte Landrat Klaus Plöger noch in einem Zeitungsinterview, bereits das Jahr 2010 zum "Jahr der Gewässepflege" erklärt. Er wollte zumindest im Kreis Stormarn die Strukturen der zahlreichen Gewässerpflegeverbände (teilweise fühlen sich für einen Ort gleich drei GPV´s zuständig) optimieren. Erkennbar ist aber nichts passiert.

Zur Behauptung des Landrates bzw. seiner Mitarbeiterin Anja Kühl

"Derzeit ist es nach den wasserrechtlichen und wasserverbandsrechtlichen Vorschriften nicht möglich, neue korporative Mitgliedschaften in Wasser- und Bodenverbänden zu begründen"

kann man leider nur folgendes anmerken: Sie ist schlicht falsch. Gerade das Gegnteil ist richtig!
Deshalb konnte für diese aus der Luft gegriffene Behauptung auch keine rechtliche Grundlage durch den Landrat genannt werden, was eine Rechtsaufsichtsbehörde nicht gerade auszeichnet!

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT
befragte den Rechts-Experten Rolf Finkbeiner. Ein Fachmann beim Thema Wasserrecht. So hatte er bereits seinerzeit aufgedeckt, dass ein anderer Gewässerpflegeverband im Kreis Stormarn jahrelang tausende Bürger mit rechtswidrigen Beitragsbescheiden abkassierte und der Landrat nicht dagegen einschritt.

Finkbeiner´s klare Aussage: "§ 4 Abs. 1 Nr. 3 des Wasserverbandsgesetzes, kurz WVG, sieht ausdrücklich die Möglichkeit der persönlichen Mitgliedschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts -also auch von Gemeinden- vor."

Der Jurist liefert gerne zur Hilfe für den Landrat und seine Mitarbeiterin auch noch die juristische Begründung:
"Daraus folgt nicht nur, dass die Gemeinden den Verbänden mit Zustimmung der jeweiligen Verbandsvorstände beitreten können (§ 23 Abs. 1 WHG) sondern nach § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs.1 WVG könnte der Landrat die Gemeinden sogar zwangsweise zur Mitgliedschaft heranziehen, weil die Eigentümer bebauter Grundstücke, die an die kommunale Entwässerungsanlage angeschlossen sind, KEINE VORTEILE aus dem Unternehmen eines Verbandes haben, sondern die Kommunen, soweit diese durch Einleitung der geklärten Abwässer einschließlich des auf dem Grundstück anfallenen Oberflächenwassers in die vom Wasserverband unterhaltenen Gewässer, diese nutzen (so Urteil des OVG Lüneburg vom 14.10.1971 Az. III A 28/71 in OVGE 27,495)"


Horst Heuberger, Sprecher der INTERESSENGEMEINSCHAFT: "Vor diesem Hintergrund ist die Frage berechtigt, ob der Landrat als Rechtsaufsichtsbehörde der Wasserverbände über keine ausreichenden Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet verfügt oder ob die Bürger schlicht für dumm verkauft werden sollen? BEIDES ist inakzeptabel!"

Vom GPV Grootbek liegt weiterhin KEINE STELLUNGNAHME zu den umstrittenen Beitragsbescheiden 2010 und 2011 vor.



WICHTIG!
Informieren Sie auch Ihre Nachbarn und Bekannten, welche ebenfalls Beitragsbescheide GPV Grootbek erhalten haben könnten.



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