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Musterschreiben für einen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid:______________________________________
WIDERSPRUCH gegen Beitragsbescheid als WORD-Dokument
WIDERSPRUCH gegen Beitragsbescheid als PDF-Dokument
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Heranziehungsbescheid zur Zwangs-Mitgliedschaft im GPV Ammersbek-Hunnau:________________________________
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hat gleich nach Eingang der ersten Heranziehungsbescheide reagiert und Rechtsanwalt
Rolf Finkbeiner befragt:
Herr Rechtsanwalt, viele Bürger haben Post vom Landrat erhalten, in der es um die Heranziehung zur Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau geht. Was können Sie jetzt tun?
Der Rechtsanwalt antwortet:
"1. Notieren Sie auf dem Heranziehungs-Bescheid, wann sie ihn erhalten haben
2. Prüfen Sie, ob die Angaben stimmen:
--> Sie sind wirklich Eigentümer?
--> Ist die Angabe der Flurstück-Bezeichnung richtig?
3. Wenn Sie sich entscheiden, dass Sie nicht Zwangs-Mitglied im GPV werden möchten oder sie vielleicht gar nicht Eigentümer des bezeichneten Flurstücks sind, muss ihr Widerspruch binnen einen Monats beim Landrat sein.
A N S O N S T E N werden Sie für immer und ewig Zwangs-Mitglied im GPV. Neben einer ständigen Zahlungspflicht, bedeutet dies auch erhebliche Einschränkungen der Eigentumsrechte an ihrem Grundstück (mehr dazu unter Fragen&Antworten)
Ganz WICHTIG: Wer keinen Widerspruch einlegt, kann auch nicht später durch erfolgreiche Klagen anderer Bürger profitieren, wenn dort die Rechtswidrigkeit der Heranziehung durch die Gerichte festgestellt wird. Denn: Trotz materieller Rechtswidrigkeit hätten diese Bescheide formell Bestand!
Mein Rat: Da völlig klar ist, dass es auf jeden Fall Klageverfahren zu der angekündigten Heranziehung geben wird und auch schon gegeben hat, macht es viel Sinn, die eigene Heranziehung zunächst durch Widerspruch anzufechten und gleichzeitig das sog. "Ruhen des Verfahrens" zu beantragen, um den Bescheid nicht nach Ablauf eines Monats in Bestandskraft erwachsen zu lassen bzw. um die Heranziehung so lange rechtlich "offen zu halten" bis die Gerichte in anderen Musterverfahren darüber entschieden haben. Nur so können Bürger vom gerichtlichen Ausgang anderer Verfahren profitieren.
Auch, wer sich bei der bereits beendeten Anhörung zur Zwangs-Mitgliedschaft im GPV nicht geäußert hat,
kann jetzt selbstverständlich Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid einlegen.
DER WIDERSPRUCH:
Der Widerspruch muss von allen Personen erhoben und auch unterschrieben werden, die im Heranziehungsbescheid genannt werden.
Beispiel:
Sie können den Widerspruch mit ihren eigenen Gründen formulieren oder auf folgendes Beispiel eines Musterschreiben zurückgreifen:
==> MUSTERSCHREIBEN Widerspruch gegen Heranziehung zur Mitgliedschaft im GPV Ammersbek-Hunnau (WORD-Dokument)
==> MUSTERSCHREIBEN Widerspruch gegen Heranziehung zur Mitgliedschaft im GPV Ammersbek-Hunnau (PDF)
Das Musterschreiben ist nur ein Beispiel. Es erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Sonder- und Spezialfälle bedürfen einer gesonderten Betrachtung.
Der Widerspruch kostet den Bürger nur 55 Cent, wenn man ihn mit einfachem Brief schickt.
Wer ganz sicher gehen will, schickt den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein oder wirft das Widerspruchsschreiben unter Zeugen in den Briefkasten des Landesrates in der Kreisverwaltung in Bad Oldesloe. Möglich ist aber auch durch persönliches Erscheinen beim Landrat in Bad Oldesloe den Widerspruch dort innerhalb eines Monats zur Niederschrift zu erklären."
Zusatz-Vorteil bei einem Widerspruch: Widerspruchs- und eventuelles Klageverfahren bis zur letzten Instanz dauern in der Regel ca. vier Jahre. Solange diese Verfahren nicht beendet sind, kann keine Beitragspflicht entstehen.
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