Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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Aufhebungsbescheid

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(Kreis Stormarn) Erfolg für die INTERESSENGEMEINSCHAFT: Tausende Stormarner erhielten im Januar Post von Landrat Klaus Plöger. Er hebt seine Ende November 2009 verschickten Bescheide zur Zwangs-Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband (GPV) Ammersbek-Hunnau aus „Zwecksmäßigkeitsgründen“ wieder auf.

Die Heranziehung ist damit wieder rückgängig gemacht! Ein teures Bürokratie-Monstrum verhindert.





Allerdings passierten in vielen Aufhebungsbescheiden gleich zwei Missgeschicke.


So ist bei etlichen Bürgern das
Datum des aufgehobenen Heranziehungsbescheides falsch. Statt der korrekten Angabe 27.November 2009 steht dort 23.November 2009.

Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner beruhigt aber:
„Das führt nicht zur Unwirksamkeit der Aufhebung.“


Schlimmer ist jedoch die unglückliche Formulierung unter Hinweis Nummer 1:





Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner:
"Demnach ergeht KEIN Aufhebungsbescheid, wenn der Empfänger zum Zeitpunkt des Zugangs des Aufhebungsbescheides nicht (mehr) Grundeigentümer ist.

Dies kommt in Fällen wie einem Verkauf, einer Erbschaft oder Schenkung zum Tragen, wenn dann mittlerweile der neue Eigentümer zum Zeitpunkt des Zugang des Aufhebungsbescheides im Grundbuch eingetragen ist.

In solchen Fällen des Eigentümerwechsels in der Zeit zwischen dem Zugang des Heranziehungsbescheides und dem Zugang des Aufhebungsbescheides sollte professioneller Rechtsrat eingeholt werden, weil in diesen Fällen entweder Mitgliedschaften weiterhin bestehen bleiben können oder ein Widerspruchsverfahren nicht erledigt sein kann."

FAZIT: Tausende Stormarner können aufatmen, für sie ist jetzt die Heranziehung zur Zwangs-Mitgliedschaft im GPV wieder rückgängig gemacht. Sie brauchen jetzt nichts mehr machen.

Wichig: Gegen den Aufhebungsbescheid natürlich KEINEN WIDERSPRUCH einlegen!
Die Rechtsbelehrung muss aus formalen Gründen auf dem Bescheid stehen,
damit nach 1Monat die Aufhebung der Heranziehung bestandskräftig ist.

Für den kleinen Kreis von Bürgern, die von Hinweis Nummer 1 betroffen sind, wird die INTERESSENGEMEINSCHAFT versuchen in einem Gespräch mit dem Landrat in der kommenden Woche eine Lösung zu finden, damit auch Ihre Aufhebungsbescheide Bestand haben.



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