Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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Das Ministerium

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Auf den Brief eines Bürgers an Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) im Dezember 2008 wegen des Gewässerpflege-Ärgers (siehe DER MINISTERPRÄSIDENT) antwortete das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume am 15.Januar 2009:

IN DER REGEL ist bislang kaum ein Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein Mitglied in einem Gewässerpflegeverband.

Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Jahre 2003 entschieden: "Weder die Erste Wasserverbandsordnung noch das Wasserverbandsgesetz kannten und kennen eine Mitgliedschaft kraft Gesetzes, also eine Mitgliedschaft, die unmittelbar eintritt, wenn die im Gesetz hierfür bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind" (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003, Az.: 7 CN 3.02 Seite 6)

RICHTIG führt das Ministerium dann auch aus, dass die Mitgliedschaft bereits "bei der Gründung der Verbände durch Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer oder durch Heranziehung zum Verband" begründet ist.

IM KLARTEXT:
In Schleswig-Holstein dürfte kaum ein Grundeigentümer bei der Gründung der Verbände seine Zustimmung erteilt haben oder ist als Mitglied eingetreten. Viele Grundeigentümer wussten noch nicht einmal, dass es Gewässerpflegeverbände gibt. Erst durch das massenhafte Verschicken von Beitragsbescheiden wurden viele Grundeigentümer auf die Gewässerpflegeverbände auifmerksam.

IM KLARTEXT:
Die Heranziehung zum Verband: Landrat Klaus Plöger (SPD) plant erstmals in Schleswig-Holstein im Kreis Stormarn die Heranziehung von tausenden Bürgern zu Zwangsmitgliedern der Gewässerpflegeverbände. Bislang ist dieses Verfahren auch nur für den Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau noch nicht abgeschlossen.

IN DER REGEL... sind deshalb in Schleswig-Holstein vermutlich nur die Gründungsmitglieder (Gemeinden, Städte) und einige Landwirte überhaupt Mitglieder in den Gewässerpflegeverbänden!

Traurig, dass dem Bürger so etwas aus dem Minsterium erzählt wird.

DENN: Nur die Gemeinden/Städte sind Gründungsmitglieder des Gewässerpflegeverbandes Ammersbek-Hunnau und haben als solche von Anfang an auch die Kosten des von ihnen gegründeten Gewässerpflegeverband als ihre eigenen Mitgliedsbeiträge zu tragen. Da die allermeisten Grundstückseigentümer nie Mitglied und damit nie beitragspflichtig geworden sind, haben die Gemeinden stets nur ihre eigenen Mitgliedsbeiträge gezahlt.

Der einzelne Grundstückseigentümer konnte keine Kenntnis von seiner Mitgliedschaft haben,
da er in der Regel schlicht und einfach kein Mitglied der GPV war und ist. Warum sonst plant Landrat Klaus Plöger jetzt für den Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau die Eigentümer von mehr als 26.700 Flurstücken als Zwangsmitglieder heranzuziehen?

Die Stadt Norderstedt hat für den Gewässerpflegeverband Mittlere Alster (Verwaltung auch durch das Amt Bargteheide Land) bereits einmal gerechnet, wie hoch dieser "nicht unerhebliche Teil der Verwaltungskostenumlage" ist, der dennoch anfällt: gerade mal ca. 30 Prozent!

Wenn die Beiträge für den GPV durch Ortsgemeinden oder wie hier durch die Stadt Norderstedt abgelöst werden,
würden rund 70 (!) Prozent der Verwaltungskosten eingespart.

Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Norderstedt


Hier der komplette Brief vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, aus dem die oben gezeigten Ausrisse stammen: Seite1, Seite2, Seite3

Der Brief wurde DER INTERESSENGEMEINSCHAFT von dem Empfänger zur Verfügung gestellt.



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