Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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DER BESCHEID im Klartext

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Eine Verwaltung soll für den Bürger da sein. Ihr Handeln muss der Bürger auch verstehen.
Der Heranziehungsbescheid vom Landrat zur Zwangs-Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband (GPV) Ammersbek-Hunnau ist für viele nur unverständlich, überall Paragraphen, Hinweise auf unzählige Gesetze. Dann will der Landrat bei vielen Grundstücken auch nur wenigen Zentimeter heranziehen.

Besondere Beachtung verdient allerdings eine Text-Passage, die offenbar in allen Heranziehungsbescheiden enthalten ist.

Auf Seite2 im 8.Absatz steht folgendes:

Der 1.Satz:
"Grundeigentümer im Einzugsgebiet des Verbandes haben in der Vergangenheit Vorteile aus der Unterhaltung der Ammersbek bzw. Hunnau gezogen und überwiegend auch Verbandsbeiträge gezahlt."

--> Was der Landrat nicht schreibt:
Die Grundeigentümer haben nur gezahlt, weil sie
auf die Richtigkeit der Aussagen des GPV vertraut hatten, sie seien Kraft Gesetz Mitglied.
Das war aber objektiv falsch: Denn eine Mitgliedschaft kraft Gesetz gibt es nicht!
Das hat bereits 2003 das Bundesverwaltungsgericht eindeutig entschieden.

Damit haben die Grundeigentümer materiell rechtlich zu Unrecht gezahlt.

Der 2.Satz:
"Jedoch hat ein kleiner Kreis von Grundstückseigentümern keine Verbandsbeiträge geleistet."

--> Was der Landrat nicht schreibt:
Die Grundeigentümer zahlten nicht, da sie keine Mitglieder im GPV sind und deshalb auch keine Mitgliedsbeiträge zahlen müssen.

Der 3.Satz:
"Insoweit wurden Grundeigentümer ungleich behandelt, obwohl kein sachlicher Grund ersichtlich war."

--> Was der Landrat nicht schreibt:

Der Landrat ist Aufsichtsbehörde des GPV und hätte eigentlich die Bürger vor den rechtswidrigen Beitragsbescheide schützen müssen. Er tat es nicht!
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Landrat und seine verantwortlichen Mitarbeiter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.

Der 4.Satz:
"Die Heranziehung aller Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet des Gewässerpflegeverbandes ist somit geeignet und zudem erforderlich, um eine Gleichbehandlung herbeizuführen."

--> Was der Landrat nicht schreibt:
Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht !!!


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