Das Märchen von der Mitgliedschaft für alle Bürger:
- Obwohl das Bundesverwaltungsgericht bereits 2003 entschieden hat: "Weder die Erste Wasserverbandsordnung noch das Wasserverbandsgesetz kannten oder kennen eine Mitgliedschaft kraft Gesetzes, also eine Mitgliedschaft, die unmittelbar eintritt, wenn die im Gesetz hierfür bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind" (BVerwG, Urteil v. 11.12.2003, Az: 7 CN 3.02, Seite 6), wurden dem Bürger, Beitragsbescheide, die er erstmals 2005 rückwirkend bis ins Jahr 2003 erhielt, genauso "verkauft".
- So teilte ein Bürgermeister - der offenbar selber falsch von den GPV informiert wurde - am 16.11.2005 sogar in einer Pressemitteilung mit, die noch heute im Internet abrufbar ist: "Laut Landesgesetzgeber ist jeder, der ein Grundstück besitzt, automatisch Mitglied in dem für sein Gebiet zuständigen Gewässerpflegeverband."
- Gewässerpflegeverbände verschickten von 2005 - 2009 an zehntausende Stormarner Beitragsbescheide. Trotz des eindeutigen Bundesverwaltungsgerichts-Urteil von 2003 schritt Landrat Klaus Plöger (SPD) als Aufsichtsbehörde nicht ein.
( Hier ausführlich alles zu dem Märchen mit der Mitgliedschaft)
Mangelnde Transparenz:
- Warum machen die Gewässerpflegeverbände so ein Geheimnis darum, welche Arbeiten sie überhaupt jährlich durchführen. Jeder GPV könnte doch im Internet auflisten, wann an welchem Bach oder Fluss was gemacht wurde. Auf bestehenden Websiten findet man dagegen ein Formular für eine Einzugsermächtigung für Jahresbeiträge.
- Warum gibt es im Internet nicht für jeden abrufbar das Verzeichnis für welche Gewässer die Verbände sich überhaupt zuständig fühlen? Vielleicht, weil vielen dann dämmern würde, dass beispielsweise in Großhansdorf sich der GPV Ammersbek-Hunnau gerade mal um einen Wasserlauf kümmert. Alle anderen Gewässer unterhält die Gemeinde bzw. die Unterhaltung wird von Anwohnern gefordert.
- Seit der ersten großen Welle von Beitragsbescheiden im Jahr 2005 gibt es immer wieder massive Kritik an der Öfffentlichkeitsarbeit der Gewässerpflegeverbände. Doch diese schotten sich immer weiter ab: In der neuen Satzung vom GPV Ammersbek-Hunnau steht: Sitzungen des Verbandsausschusses und sind genauso wie Sitzungen des Vorstandes NICHT öffentlich. Was möchte man verheimlichen? Bürger haben, wenn sie schon zahlen sollen, ein Recht auf Transparenz!
Mitglied ist nicht gleich Mitglied. Die merkwürdigen Sonderrechte der Landwirte gegenüber der Stadtbevölkerung:
§9 der Satzung des GPV Ammersbek-Hunnau offenbart beispielsweise, dass bei der Wahl zum im GPV entscheidenen Verbandsausschuss es einige Mitglieder gibt, die mehr als eine Stimme haben. Wörtlich heißt es: "Jedes Verbandsmitglied hat pro angefangene 5 ha eigene Verbandsfläche eine Stimme, niemand hat mehr als 2/5 aller Stimmen."
Der normale Einfamilien- oder Reihenhausbesitzer in den Städten oder Gemeinden wird kaum ein Grundstück größer als 5 Hektar (50.000 Quadratmeter) haben - also hat er ein einfaches Stimmrecht.
Landwirte mit ihren großen Feldern können so aber ein mehrfaches Stimmrecht haben!
Das wäre so, als, wenn Großgrundbesitzer bei der Bundestagswahl mehrere Stimmen im Vergleich zum normalen Bürger hätten.
Demokratisch?
Kurios auch weitere Sonderregelungen in der Satzung vom GPV Ammersbek-Hunnau zugunsten der Landwirte:
Wählbar für den Verbandsausschuss ist auch "jedes ehemalige Mitglied, das im Verbandsgebiet wohnt und seinen landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr selbst bewirtschaftet".
Auch wählbar "jeder Landwirt eines überwiegend im Verbandsgebiet gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes, der im Verbandsgebiet wohnt und nicht Eigentümer des Betriebes ist."
Eine gleichlautende Regelung, dass Bürger aus Gemeinden und Sädten, die kein Grundbesitz haben oder eben nicht Mitglieder im GPV sind, für den Verbandsausschuss wählbar sind, gibt es nicht!
Der Verbandsausschuss ist das Gremium, welches die wichtigen Entscheidungen im GPV trifft. Es wählt beispielsweise den Vorstand und beruft ihn wieder ab. Auch wählt der Verbandsausschuss die Schaubeauftragen, durch deren Berichte beeinflussen, wo, was an Gewässern gemacht wird. Was der Verbandsausschuss sonst noch alles darf, ist im §11 definiert.
Kaum verwunderlich, dass Landwirte da offenbar ein besonderes Interesse bei der Mitbestimmung des Verbandsausschuss haben und diees durch Sonderrechte in der Satzung des GPV Ammersbek-Hunnau auch umsetzen können.
Zur eigenen Information: Hier der Link zur Satzung des GPV Ammersbek-Hunnau
Langsame Verwaltung, die dann auch noch mit zweierlei Maß misst:
- Um 2 Euro Jahresbeitrag einzuziehen, werden Verwaltungskosten von 5 Euro produziert. Das war der erste Aufreger beim Jahresbeischeid 2005 des GPV Ammersbek-Hunnau. Der Zweite: Nach ersten Prüfungen durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht kam heraus: Der GPV hatte den Bürgern offenbar zu viel Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. Der GPV bot - aber nur Bürgern, die Widerspruch eingelegt hatten - eine Reduzierung auf 3,67 Euro an - über 30 Prozent weniger!
- Wenn Bürger Widerspruch gegen Beitragsbescheide einlegten, wurden diese teilweise monatelang nicht bearbeitet. Im GVP Grootbek wartet ein Mann seit fast einem Jahr.
- Zweierlei Maß beim Verwaltungshandeln: Der krasseste Fall ereigente sich im GPV Ammersbek-Hunnau. Während bei einem Otto-Normal-Verbraucher die fristgerechten Widersprüche für die Jahre 2006 und 2007 zurückgewiesen wurde, gab man nur einen Tag später bei einem Rechtsanwalt den Widersprüchen für dieselben Jahre statt.
- Bürger beklagen sich sogar öffentlich, dass bei Anrufen in der Geschäftsstelle vom GPV Ammersbek-Hunnau die Mitarbeiter oft unfreundlich seien, teilweise soll sogar einfach aufgelegt worden sei.
Rechtswidrige Beitragsbescheide:
- Im Sommer 2008 kam es durch die Klage des Ammersbeker Anwaltes Rolf Finkbeiner zu einem "richterlichen Hinweis" vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig. Dadurch war klar: Die Beitragsbescheide der GPV waren rechtswidrig! Die GPV zahlten dennoch bereits von tausenden Bürgern kassierte Beiträge nicht zurück. Argumentation: Sie hätten gegen die Beitragsbescheide kein Widerspruch/Klage eingereicht und deswegen seien die rechtswidrigen Beitragsbescheide bestandskräftig geworden. Ihr Geld bekamen nur die Bürger zurück oder mussten es nicht zahlen, die sich gegen die Beitragsbescheide der GPV gewehrt hatten.
- Obwohl spätestens durch den "richterlichen Hinweis vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht klar war, dass die Beitragsbescheide rechtswidrig waren, lehnte der Gewässerpflegeverband dennoch im Oktober 2008 fristgerecht eingereichte Widersprüche von einem Nicht-Mitglied gegen Beitragsbescheide ab. Als die Betroffene Klage vor Gericht erhob, wurden die Beitragsbescheide sofort aufgehoben. Es entsteht der schlimme Eindruck, dass hier eine Verwaltung sich nicht an Recht hält und erst einmal "austestet", ob der Bürger vielleicht trotzdem zahlt.
- Der GPV Grootbek verschickte übrigens sogar im Sommer 2009 (!) noch Beitragsbescheide an Nicht-Mitglieder! Landrat Klaus Plöger als Aufsichtsbehörde intervenierte auch hier nicht - trotz Bundesverwaltungsgerichts-Urteil von 2003 (siehe erster Punkt der Kritik) und "richterlichem Hinweis" vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes im Sommer 2008.
Teurer Bürokratie-Irrsinn:
- Es werden mehrere zehntausend Briefe mit Beitragsbescheiden verschickt. Unzählige Prozesse geführt, aufwendig Satzungen neu formuliert. Ein Bürokratie-Irrsinn ersten Ranges. Jetzt plant Landrat Klaus Plöger (SPD) auch noch ein teures, aufwendiges und langwieriges Heranziehungsverfahren von Bürgern zu "Zwangsmitgliedern" der Gewässerpflegeverbände.
In anderen Bundesländern wird von den Wasser- und Bodenverbänden eine Einzelmitgliedschaft der Bürger vehement abgelehnt.
Der Wasser- und Bodenverband Fehrbellin (Brandenburg) schreibt dazu in einer schon länger zurückliegenden Stellungnahme auf seiner Internetseite:
Zitat: "Die kommunale Mitgliedschaft wurde in Brandenburg gerade deshalb favorisiert und per Gesetz eingeführt, weil sie kostengünstig und für alle Beteiligten leicht zu handhaben ist. Es steht jedem Grundeigentümer bzw. Flächennutzer frei, sich mit Problemen an die Verbandsmitglieder, den Verbandsausschuß, Vorstand oder direkt an die Geschäftsführung des Verbandes zu wenden. Ebenso können die Wasserbehörden angerufen werden. Vor oder während der Verbandsschauen lassen sich viele Probleme besprechen, um Lösungen zu finden. Im übrigen sind die Vertreter der Kommunen vom Volk gewählt und diesem rechenschaft schuldig. Was würde die Durchsetzung der Einzelmitgliedschaft bedeuten ? Der Verband müßte, parallel zu den Verwaltungsämtern, die Einzelflurstücke seines Verbandsgebietes verwalten (zusätzliche Mitarbeiter, Technik, Räume etc.) mit dem Effekt einer Beitragssteigerung..."