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CHRONIK > DOKUMENTE
Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon im Jahre 2003 entschieden: "Weder die Erste Wasserverbandsordnung noch das Wasserverbandsgesetz kannten und kennen eine Mitgliedschaft kraft Gesetzes, also eine Mitgliedschaft, die unmittelbar eintritt, wenn die im Gesetz hierfür bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind" (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003, Az.: 7 CN 3.02 Seite 6)
DENNOCH verschickte der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau im Dezember 2005 Beitragsbescheide für die Jahre 2003, 2004 und 2005 an tausende Stormarner, die weder dem Gewässerpflegeverband beigetreten noch zu ihm herangezogen worden waren.
Es folgten weitere Beitragsbescheide für 2006 und 2007.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig gab dann im Sommer 2008 - nach der Klage von Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner, er sei überhaupt kein Mitglied in dem Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau und müsse folglich auch nicht zahlen - einen sogenannten "richterlichen Hinweis".
Dadurch war klar: Die Beitragsbescheide vom Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau waren rechtswidrig!
DENNOCH passierte weiter Unglaubliches:
Der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau wies noch im Oktober 2008 (!) in mindestens einem Fall Widersprüche gegen Beitragsbescheide zurück. Als die Bürgerin dagegen Klage erhob, wurden die Beitragsbescheide sofort aufgehoben.
Ab November 2008 (!) verschickte der Gewässerpflegeverband dann tatsächlich noch Beitragsbescheide für das Jahr 2008 - auch an Nicht-Mitglieder.
Hier einer der Beitragsbescheide.
Der Beitragsbescheid zeigt auch ganz deutlich den Bürokratie-Irrsinn: Um 2 Euro Jahresbeitrag für den GPV Ammersbe-Hunna einzuziehen, werden 5 Euro allgemeine Umlage (Verwaltungskosten!) produziert.
Landrat Klaus Plöger (SPD) ist Aufsichtsbehörde des Gewässerpflegeverbandes Ammersbek-Hunnau. Er schritt seit 2005 nicht gegen das Verschicken der Beitragsbescheide ein.
Der Landrat intervenierte nicht einmal gegen das Verschicken der Beitragsbescheide 2008 - deutlich nach dem "richterlichen Hinweis".
Im August 2009 - zuvor hatte der Gewässerpflgeverbandes Grootbek noch Beitragsbescheide für 2009 (auch an Nichtmitglieder) verschickt, kündigte Landrat Klaus Plöger dann an, er werde mehrere zehntausend Stormarner als Zwangsmitglieder der GPV heranziehen.
Im September 2009 veröffentlichte Landrat Klaus Plöger einen 544-Seiten-Katalog mit mehr als 26.700 Flurstücken, deren Eigentümer als Zwangsmitglieder für den Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau herangezogen werden sollen.
Bei vermutlich allen Eigentümern der mehr als 26.700 Flurstücke hatte der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau zumindest jahrelange versucht, den Eindruck zu erwecken, dass sie bereits Mitglied im Gewässerpflegeverband seien, ihnen Beitragsbescheide geschickt und so in der Summe hohe Euro-Beträge kassiert.
Landrat Klaus Plöger als Aufsichtsbehörde störte sich daran nicht!
Übrigens:
Nur die Bürger erhielten Ihr Geld vom Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau zurück oder müssten nicht zahlen, die fristgerecht gegen die rechtswidrigen Beitragsbescheide Widerspruch eingelegt hatten.
Bei allen anderen Betroffenen argumentierte der Gewässerpflegeverband, die Beitragsbescheide seien bestandskräftig geworden!
Es entsteht beim Bürger der Eindruck, dass hier eine Verwaltung sich nicht an Recht hält und erstmal austestet, ob der Bürger trotzdem zahlt!
DAS UNGLAUBLICHE IM OKTOBER 2009:
Der Gewässerpflegeverband will weiter Geld von einem Nicht-Mitglied !
Der Fall:
Wie tausende Stormarner erhält Ende 2008 ein Bürger einen Beitragsbescheid vom Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau.
Fristgerecht wird Widerspruch eingelegt.
Im Oktober 2009 (!) - fast ein Jahr später - ergeht dann folgender Widerspruchsbescheid*:
Begründung für den Widerspruchsbescheid: Der Widerspruch sei zwar zulässig, aber nicht begründet.
Das Unglaubliche:
Das Ganze geschieht vor dem Hintergrund, dass auch dieser Bürger durch den Landrat erst noch zur Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband hergezogen werden soll.
Im Klartext:
Der Bürger ist kein Mitglied. Trotzdem will der Gewässerpflegeverband für das Jahr 2008 einen Mitgliedsbeitrag kassieren.
Dies ist schon für sich gesehen ein schlimmer Vorfall.
Aber, dass der Landrat als Rechtsaufsichtsbehörde derartiges immer noch nicht unterbindet,
ist der noch größere Skandal!
Haben auch Sie einen Widerspruchsbescheid für das Jahr 2008 erhalten, melden Sie sich bitte bei DER INTERESSENGEMEINSCHAFT.
Hier geht es zum Kontaktformular
* Der Widerspruchsbescheid wurde von dem Ehepaar DER INTERESSENGEMEINSCHAFT zur Verfügung gestellt, der Daten des Ehepaar sind bekannt und wurden wunschgemäß unkenntlich gemacht
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