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CHRONIK > DOKUMENTE
Der Gewässerpflegeverband und seine teure Verwaltung:
Damit die Bürger auch wissen, was der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau mit Ihrem Geld macht, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenpositionen des Gewässerpflegeverbandes aus seiner
Jahresrechnung 2007
EINNAHMEN:
AUSGABEN:
festgesetzte Verbandsbeiträge:
Verbandsgremien + Allgemeine Verwaltung
bestehend aus:
Verwaltungskosten Amt Bargteheide-Land
Aufwandsentschädigung Verbandsvorsteher
Druckkosten/Porto
EDV
Katasterdaten
Sitzungsgelder
Reisekosten/Versicherungen/Sonstiges
Schaukosten
Notar/Rechtsanwalt/Bürokosten
Verbandsingenieur
€ 80.360,04
€ 7.753,16
€ 8.895,60
€ 2.428,54
€ 1.202,16
€ 1.517,00
€ 2.002,66
€ 1.560,00
€ 742,96
€ 16.027,19
€ 224.217,19 (100%)
€ 122.489,31 (55%)
AUSGABEN:
für Gewässer-Unterhaltung:
€ 62.274,98 (28%)
Sonstige Ausgaben (z.B. Allg. Finanzwirtschaft)
____________________€ 37.461,66_
Gesamt-Ausgaben:
€ 222.225,95
Ergebnis: Nur ein gutes Viertel der Verbandsbeiträge (28%) wird zweckentsprechend für Gewässerpflege verwendet, dafür aber mehr als die Hälfte (55%) für Verbandsgremien + Verwaltung!
Übrigens: Schon in der gemeinsamen Vorstands- und Verbandsausschuss-Sitzung vom 19.Dezember 2005 wies ein Ausschussmitglied darauf hin, dass bei dem Entwurf des Haushaltsplanes für 2006 "weniger als 1/4 der geplanten Einnahmen rein tatsächlich für die Gewässerunterhaltung nach den gesetzlichen Vorgaben aufgewandt wird." Daraufhin wurde einfach im Haushaltsplan für 2006 der Ansatz für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen von € 5.000 auf € 10.000 erhöht. So einfach geht das!
Die künftige Entwicklung und Tendenz dieser Kosten-Positionen zeigt folgende Gegenüberstellung:
2005 |
2007 |
Steigerung |
|
Allgemeine Verwaltungs-Kosten* |
€ 45.653,49 |
€ 109.656,49 |
+ 140% |
Gewässer-Unterhaltung |
€ 22.146,55 |
€ 62.274,98 |
+181% |
Diese Entwicklung sollte insbesondere denjenigen zu denken geben, die immer noch annehmen, es gehe ja (auch künftig) nur um 6 Euro pro Jahr!
Anmerkung: Nach §1 Landeswasserverbandsgesetz haben die Wasser- und Bodenverbände eine "effektive und wirtschaftliche Durchführung ihrer Aufgaben sicherzustellen."
Soweit die Gewässerunterhaltung durch die Gewässerpflegeverbände "unzweckmäßig" ist, erfüllen gemäß § 42 Abs.2 Landeswassergesetz die Anliegergemeinden und ggf. die Gewässereigentümer die Unterhaltspflicht.
Über die "Zweckmäßigkeit" entscheidet der Landrat.
Ausriss aus einem Teil der Jahresrechnung 2007 des GPV Ammersbek-Hunnau:
Wir haben Ihnen die Jahresrechnung 2007 aufgezeigt. Beurteilen Sie selbst, ob der Verband "effektiv und wirtschaftlich" arbeitet.
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