Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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Landesregierung setzt auf teure Bürokratie

CHRONIK > DOKUMENTE

6.Dezember 2010

Nach dem Abzock-Skandal beim Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau:
Werden Bürger in ganz Schleswig-Holstein
zu Unrecht abkassiert?


Landrat Klaus Plöger (SPD) im Dezember 2009. Er verkündete in Bargteheide das AUS für die von ihm geplante
Zwangs-Mitgliedschaft. Neben ihm der GPV Ammersbek-Hunnau Verbandsvorsteher Hans-Jürgen Wriggers (links)

(SCHLESWIG-HOLSTEIN) Überall im Land erhalten Grundeigentümer in diesen Tagen Post. Ein Gewässerpflegeverband bzw. ein Wasser- und Bodenverband fordert Mitgliedsbeiträge. Aber: Viele der Rechnungen sind vermutlich rechtswidrig, müssen gar nicht bezahlt werden. Denn: oft sind Bürger überhaupt kein Mitglied in dem Gewässerpflegeverband. Die gern angeführte Behauptung, Grundeigentümer seien "Mitglied kraft Gesetzes" - eine glatte Lüge! Etliche Bürger wehren sich bereits, haben Widerspruch oder Klage eingereicht.

Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner: "Die Fehler aus dem Kreis Stormarn scheinen sich in anderen Teilen Schleswig-Holstein unter der Federführung des Umweltministeriums und der Landräte fortzusetzen. Gegen mindestens elf Gewässerpflegeverbände sind auch schon Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig."

Im Kreis Stormarn war 2008 aufgeflogen, dass der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau einfach tausende Bürger zu Mitgliedern erklärt hatte, um ihnen dann Rechnungen zu schicken. Erst Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und unzählige Widersprüche waren nötig, um den Gewässerpflegeverband von seinem rechtswidrigen Handeln abzubringen. Jetzt hat Landrat Klaus Plöger (SPD) endlich eine bürgerfreundliche Lösung durchgesetzt: Nur noch die Städte und Gemeinden sollen Mitglieder sein. Folge: ein gewaltiger Bürokratie-Abbau mit beträchtlichen Kosteneinsparungen.

Jetzt prüfen auch immer mehr Bürger in anderen Teilen Schleswig-Holsteins ganz genau ihre Beitragsbescheide, fragen sich: Bin ich im Gewässerpflegeverband überhaupt Mitglied?

Nachweispflichtig dafür sind die Gewässerpflegeverbände! Bürger können bei Zweifeln an Ihrer Mitgliedschaft einfach Widerspruch einlegen - mehr als das Porto kostet dies nicht. Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hat dafür auch ein MUSTERSCHREIBEN für einen Widerspruch auf dieser Internetseite bereitgestellt.

Folgende Wasserverbände in Schleswig-Holstein stehen gegenwärtig bereits wegen strittiger Zwangsmitgliedschaft vor dem Verwaltungsgericht Schleswig:

1. Wasser- und Bodenverband Oldenburg
2.
Sielverband Neuenbrook
3.
Wasserverband Bekau
4.
Sielverband Heiligenstedten
5.
Wasser- und Bodenverband Achtrup
6.
Wasser- und Bodenverband Schwartau
7.
Gewässerpflegeverband Norderbeste
8.
Gewässerpflegeverband Bille
9. Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau
10. Wasser- und Bodenverband Mittlere Treene
11. Eider-Treene-Verband

Grundstückseigentümer, die vom Ausgang dieser Verfahren selbst profitieren möchten, müssen gegen Beitragsbescheide
unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen (siehe MUSTERSCHREIBEN).

Neuster Trend: Der INTERESSENGEMEINSCHAFT sind mittlerweile Fälle aus ganz Schleswig-Holstein bekannt, in denen Gewässerpflegeverbände eingelegte Widersprüche (inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) schon seit Monaten nicht bearbeiten. Das hat für die Grundstückseigentümer den Vorteil. Mit einem Aufwand von 55 Cent (Briefporto) muss also monatelang oder vieleicht sogar jahrelang nicht gezahlt werden.

Sollten der GPV Sie mit einer Mahnung (inkl. Festsetzung einer Mahngebühr/Säumniszuschlag) zur Zahlung treiben wollen, dann empfehlen wir Ihnen, auch dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch mit der Begründung einzulegen: Über den Antrag auf Aufsetzung der Vollziehung sei noch nicht entschieden worden!


Warum überhaupt die teure Einzelmitgliedschaft von Grundstückseigentümern?


Die einfache Antwort: das Umweltministerium unter der Führung von Dr. Juliane Rumpf (CDU) will es so. Nach dem Motto: Koste es was es wolle, wünscht man sich dort die sogenannte Einzelmitgliedschaft und die daraus folgende Beitragspflicht der mehr als 740.000 Grundstückseigentümern in den rund 500 Gewässerpflegeverbänden Schleswig-Holsteins.

Für Dr. Juliane Rumpf und ihre Kabinettskollegen scheinen Hausbesitzer in Schleswig-Holstein gern beanspruchte Melkkühe des Landes zu sein. So zahlen Grundeigentümer nicht nur Grundsteuer, sondern sie sollen bald auch mit der höchsten Grunderwerbsteuer in ganz Deutschland (5%) belastet werden. Dem nicht genug: Auch eine sogenannte Küstenschutzabgabe, eine teure Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen sowie die Kosten der Gewässerpflege in Schleswig-Holstein sollen auf die Grundeigentümer abgewälzt werden!

Dass es sich bei der Einzelmitgliedschaft in Gewässerpflegeverbände um die absolut teuerste (bis zu 70% mehr Kosten), weil verwaltungsaufwendigste Art der Gewässerpflege handelt, stört das Ministerium nicht weiter - die Bürger zahlen ja! Auch dass darin ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 des Landeswasserverbandsgesetzes liegen dürfte, der die Verbände zu einer "effektiven und wirtschaftlichen Durchführung ihrer Aufgaben" verpflichtet, ignoriert das Umweltministerium.

Worum geht es?

Am wirtschaftlichsten wäre es, wenn nur Städte und Gemeinden Mitglieder in den Gewässerpflegeverbänden wären. Doch statt dieser Vernunft-Lösung -zu der sich Landrat Klaus Plöger beim Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau durchringen konnten- soll im Rest des Landes die Bürokratie blühen und möglichst überall die teuren Einzelmitgliedschaften von Grundstückseigentümern durchgesetzt werden.

Die Kieler Bürokraten haben dafür eine ganz einfache Erklärung: So hält das Umweltministerium und neuerdings auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) die kostengünstigere Mitgliedschaft von Kommunen für "rechtlich zweifelhaft" und "mit Rechtsunsicherheiten verbunden" und bremst sie somit aus. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Umweltministeriums vom 31.März 2010 an den Landrat des Kreises Stormarn, sowie aus einem Schreiben des Ministerpräsidenten vom 20.April 2010 an das Amt Bargteheide-Land. Darin heißt es
jeweils mit gleichem Textbaustein:


Ausriss aus einem Schreiben aus dem Umweltministerium vom 31.März 2010. Der gleiche Textblock wurde wenige Wochen später auch von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen verwendet.


Die kompletten DOKUMENTE:
Das Schreiben vom Ministerpräsident vom 20. April 2010
Das Schreiben vom Umweltministerium vom 31. März 2010
Der Beweis: Umweltministerium will teure Einzelmitgliedschaft der Grundeigentümer


Die Neubegründung von Gemeindemitgliedschaften sei deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit "Rechtsunsicherheiten verbunden."

Tatsächlich gibt es diese angeblichen "Rechtsunsicherheiten" gar nicht, sondern das Umweltministerium zieht schlicht die sogenannte Einzelmitgliedschaft der Grundstückseigentümer -trotz sehr viel höherer Verwaltungskosten- der Mitgliedschaft von Städten und Gemeinden vor.

So heißt es in einem hierzu ergangenen Schreiben des Umweltministeriums vom 20.04.2006 an den Wasser-und Bodenverband Ostholstein: "Die Einzelmitgliedschaft ist nach Auffassung des Landes und auch des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände gegenüber der Gemeindemitgliedschaft vorzugswürdig."

Bei den behaupteten "Rechtsunsicherheiten" handelt es sich aber lediglich um vorgeschobene "Pseudo- und Schein-Probleme", bei deren Lösung die INTERESSENGEMEINSCHAFT gerne behilflich ist:

Selbstverständlich haben die Städte und Gemeinden durch ihre Aufnahme in Wasser- und Bodenverbände "einen Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe zu erwarten." Dies ergibt sich aus folgender Überlegung:

Nach § 40 des Landeswassergesetzes (LWG) obliegt die Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter Ordnung den Eigentümern und Anliegern der Gewässer, die aber nach § 42 LWG diese Unterhaltungspflicht nicht selbst erfüllen dürfen. Vielmehr wird diese Unterhaltungspflicht als öffentliche Aufgabe grundsätzlich durch die Städte und Gemeinden erfüllt; es sei denn, es bestehen Wasser-und Bodenverbände, die ihre Aufgaben zweckmäßig, d.h. auch wirtschaftlich, erfüllen.

Unter diesen Voraussetzungen gehen also die Verpflichtungen zur Erfüllung der Gewässerunterhaltung von den Gemeinden auf die Wasser-und Bodenverbände über.

Die Vorteile aus dem Unternehmen eines Wasser- und Bodenverbandes haben also die Kommunen und nicht die Grundstückseigentümer, weil die Verbände den Kommunen die Erfüllung der Gewässerunterhaltung abnehmen.
Die Grundstückseigentümer haben demgegenüber gar keine Pflicht zur Erfüllung der Gewässerunterhaltung und demgemäß auch keinen Vorteil aus der Tätigkeit eines Wasser-und Bodenverbandes.

Für Städte und Gemeinden ist es daher von Vorteil, wenn es Wasser- und Bodenverbände gibt und wenn diese ihre Aufgaben vor allem auch "zweckmäßig", d.h. wirtschaftlich und sparsam erfüllen. Denn andernfalls könnte die öffentliche Aufgabe der Gewässerpflege wieder direkt auf die Städte und Gemeinden zurück fallen.

Nur bei sparsam und wirtschaftlich arbeitenden Wasserverbänden ist also sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden diese Aufgaben nicht wieder selbst erfüllen müssen und sie auch nicht befürchten müssen, dass diese Aufgabe bei unzweckmäßiger Erfüllung durch die Verbände (z.B. durch Geldverschwendung anlässlich der unsinnige Verwaltung tausender von Einzelmitgliedschaften) wieder auf die Gemeinden zurück fällt.
Demgegenüber können die Städte und Gemeinden durch ihre Mitgliedschaft und den daraus folgenden Mitwirkungsrechten in den Verbänden für sachliche und wirtschaftliche Effizienz sorgen.

FAZIT: Städte und Gemeinden können jederzeit und rechtlich völlig unbedenklich und ohne rechtliche Unsicherheiten durch Stellung eines Aufnahmeantrages und durch Annahme dieses Antrages durch den Vorstand des Verbandes (§ 23 Abs.1 WVG) Mitglied eines Gewässerpflegeverbandes werden. Rechtliche Bedenken oder Unsicherheiten gibt es nicht!

Dafür bedarf es noch nicht einmal einer Mitwirkung des Landrates als untere Wasserbehörde und auch nicht einer Zustimmung des Umweltministeriums!

Allen Grundstückseigentümer kann man nur raten, diesen Unfug in Schleswig-Holstein nicht länger hinzunehmen! Die Interessengemeinschaft hilft Ihnen gerne dabei:

1.
Sie können massenhaft Widerspruch gegen Beitragsbescheide einlegen. Das Widerspruchsverfahren kostet Sie außer Porto nichts.

2. Sie können sich als "Zwangsmitglied" in den Verbandsausschuss wählen lassen und anschließend dessen Auflösung beschließen.

3. Sie können Ihren Landtagsabgeordneten fragen, ob er sich zu dieser Geldverschwendung bekennt und warum in Schleswig-Holstein nicht wie in anderen Bundesländern auch die Gemeinden und Kreise Träger/Mitglieder der Wasserverbände sind.

4. Sie können sich mit der INTERESSENGEMEINSCHAFT für die Abschaffung der "Zwangsmitgliedschaft" in Schleswig-Holstein einsetzen. Registieren Sie sich für unseren kostenlosen NEWSLETTER, dann sind Sie immer auf dem Laufenden.


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