Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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Riesen-Panne des Landrates

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Zehntausende Heranziehungsbescheide mit falschen Angaben?

Irritiert blickten am Wochenende unzählige Bürger auf ihre Heranziehungsbescheide zur Zwangs-Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband (GPV).
Denn der Landrat hatte in den Schreiben einfach ihre Grundstücke schrumpfen lassen.

viele fragten sich, warum nur so ein kleiner teil ihres grundstückes herangezogen werden soll.

Zur genauen Identifizierung des Grundstückes sind vom Landrat in den Heranziehunsbescheiden die Flurstück-Bezeichnung und die Gesamtgröße der Grundfläche angegeben.

Doch bei der Größe des Grundstückes wundersames: Da soll ein Grundstück in Ahrensburg dem GPV zwangsweise zugeführt werden, welches gerade einmal 0,08 Quadratmeter groß ist. Im Klartext: Das eine Größe von 8 x 8 Zentimetern hat!

In Schmalenbeck (Großhansdorf) will der Landrat ein Grundstück von rund 16 x 16 Zentimetern dem GPV zwangsweise als Mitglied zuführen. Auch aus anderen Gemeinden berichten Bürger von fehlerhaften Größenangaben.
Viele fragten sich, warum denn nur so ein kleiner Teil ihres Grundstücks herangezogen werden soll und welcher Teil ihres Grundstücks es denn sei.

Hintergrund der Panne: Der Landrat verwechselte offenbar m² (Quadratmeter) mit ha (Hektar).

1 Hektar sind gleich 10.000 Quadratmeter. Doch statt 0,08 Hektar schrieb er einfach in die Bescheide Quadratmeter.

Hier zwei Beispiele der fehlerhaften Heranziehungsbescheide:

Welche Auswirkung die falschen Größenabgabe aus rechtlicher Sicht hat, ist bislang noch unklar.
Vermutlich enthalten alle Heranziehungsbescheide für mehr als 26.000 Flurstücke falsche Größenangaben.
Eventuell muss der Landrat neue Heranziehungsbescheide verschicken und die Bescheide mit den falschen Angaben aufheben.

Vielleicht hofft der Landrat aber auch, dass die Bürger die Heranziehungsbescheide einfach bestandskräftig werden lassen.

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT verweist auf die Möglichkeit binnen eines Monats Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid einzulegen.
Alle Infos dazu: HIER

Weitere Fehler in Ihrem Heranziehungsbescheid, können Sie uns gerne über die KONTAKT-Seite melden.
WICHTIG: Nur Sie können Widerspruch einlegen und dieser muss binnen eines Monats beim Landrat eingehen!


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