Gewässerpflege-Ärger - die Interessengemeinschaft


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Schwerste Vorwürfe gegen Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

CHRONIK > DOKUMENTE

7.Dezember 2011

Gewässerpflege-Ärger wird zum "Gerichts-Präsidenten-Ärger". Wie unabhängig sind seine Urteile wirklich?

ZUSTÄNDIGER RICHTER UND PRÄSIDENT
DR. MARTENSEN IST CDU-FUNKTIONÄR!




In diesem Gebäude in Schleswig ist der Sitz des Schlewsig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes. Ein Anwalt übt jetzt schwere Kritik an der 6.Kammer unter dem Vorsitz von Dr. Hartwig Martensen.
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(SCHLESWIG/AMMERSBEK) Lange Zeit hat der renommierte Bürger-Anwalt Rolf Finkbeiner aus Ammersbek (Kreis Stormarn) nach Erklärungen dafür gesucht, weshalb die in Sachen Sachen Wasser- und Bodenverbände bisher ergangenen Entscheidungen (ein Urteil und mehrere Beschlüsse im Eilverfahren) der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz des Richters Dr. Hartwig Martensen zunehmend den Eindruck bei ihm erweckt haben, dass Gegenargumente unbeachtet bleiben und der Ausgang der Gerichtsverfahren schon vor Verkündung der Entscheidungen festgestanden hat.

In seinem Schriftsatz vom 24.Oktober 2011 an das Gericht im Verfahren Az: 6 A 132/10 schreibt der erfahrende Jurist dann auch, dass

"…die Offenkundigkeit, die Schwere und vor allem die anhaltende Einseitigkeit der fehlerhaften Rechtsanwendung in Sachen Wasser- und Bodenverbände keine Zufälligkeiten sein können und deshalb zunehmend die Frage einer Beugung des Rechts durch das Gericht in den Raum stellen." (siehe auch Bericht der INTERESSENGEMEINSCHAFT im Anschluss an diesen Artikel)

Jetzt könnte es eine ganz einfache Erklärung dafür geben:

Der in Sachen Wasser- und Bodenverbände zur Entscheidung berufene
Präsident des Verwaltungsgerichts und Vorsitzender Richter der 6. Kammer ist zugleich ein aktiver CDU-Politiker.

Dr. Hartwig Martensen ist CDU-Gemeindevertreter der Gemeinde Steinbergkirche und er ist außerdem CDU-Kreistagsabgeordneter im Landkreis Schleswig-Flensburg. (klicken Sie HIER um seine im Internet öffentlich abrufbare Info-Broschüre für den CDU-Wahlkampfauftritt zu sehen).

In beiden Gremien vertritt
Dr. Martensen dementsprechend CDU-Interessen und CDU-Politik und aus beiden Gremien gibt es ganz handfeste Bezüge und damit Interessenkonflikte zu seiner Richter-Zuständigkeit in Sachen Einzel-Zwangsmitgliedschaft in Wasser- und Bodenverbänden:

a) mittlerweile dürfte ja allgemein bekannt sein, dass
die schleswig-holsteinische CDU seit Jahren und jetzt unter Federführung der CDU-Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf mit aller Kraft versucht, in Schleswig-Holstein die Einzel-Zwangsmitgliedschaft von Grundstückseigentümern in Wasser- und Bodenverbänden durchzusetzen! Das CDU-geführte Umweltministerium ist Oberste Wasserbehörde und Dr. Martensen ist als Richter mit CDU-Parteibuch zuständig für die Beurteilung des Wasserrechts.

Bereits in einem Schreiben des CDU geführten Umweltministeriums vom 20.April 2006 heißt es, dass aus dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein grundsätzlich eine Einzelmitgliedschaft von Grundstückseigentümern in den Wasser- und Bodenverbänden folge.

DER BEWEIS:


Ausriss aus dem Schreiben des CDU geführten Umweltministeriums.
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HOHE KOSTEN WERDEN EINGERÄUMT:


Das Ministerium erkennt, die Einzelmitgliedschaft sorgt für einen gewaltiges Bürokratie-Monster.
Folge: bis zu 70 Prozent (!!!) mehr Kosten. Doch das nimmt man in Kauf. Der Bürger zahlt es ja...

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DOCH BÜROKRATIE WIRD GEFÖRDERT...


Weiterer Ausriss aus dem Schreiben des entlarvenden Schreibens.
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Gemeindemitgliedschaften (für den Bürger erheblich günstiger) entsprächen demgegenüber nicht den landesgesetzlichen Vorgaben und außerdem seien Einzelmitgliedschaften nach Auffassung des Landes gegenüber der Gemeindemitgliedschaft vorzugswürdig.

DER CDU-RICHTER-POLITIKER:

Und Zufall oder nicht:
Genau auf dieser Linie liegen die bisher ergangenen Entscheidungen der 6.Kammer, welcher der CDU-Richter-Politiker Dr. Martensen als Richter vorsitzt!

Juristisch betrachtet ist jedoch diese Rechtseinschätzung ebenso zweifelhaft wie umstritten und -nach allem was bekannt ist- juristisch äußerst angreifbar.

Die 6. Kammer des
CDU-Richter-Politikers Dr. Martensen war dem Vernehmen nach sogar vereinzelt nur auf massiven Druck (Vorhalt des Verfassungsbruchs!) bereit auch nur auf rechtliche Gegenargumente einzugehen und sich mit diesen juristisch auseinander zusetzen!

Den CDU-Oberen scheint dies gefallen zu haben:

Als der
CDU-Richter-Politiker Dr. Martensen im Mai 2011 in das Amt des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hinein "befördert" wurde, haben wahrscheinlich die wenigsten Bürger gewusst -und dies wurde auch gar nicht öffentlich bekannt gemacht- dass der Justizminister Emil Schmalfuß einen CDU-Politiker in dieses Amt gehievt hat!

Sicher wird man in diesem Zusammenhang von interessierter Seite behaupten, dass es keinen besseren Kandidaten für das Gerichts-Präsidentenamt gegeben habe und es ja geradezu diskriminierend gewesen wäre, wenn ein weniger qualifizierter Kandidat zum Zuge gekommen wäre, nur weil eben der CDU-Richter-Politiker Dr. Martensen (zufällig) der Regierungspartei angehöre.

Viele andere werden ganz offen von skrupelloser Parteibuch-Wirtschaft in einem höchst sensiblen Bereich sprechen!

Dass der Justizminister dem
CDU-Mann Dr. Martensen anlässlich dessen Amtseinführung in das Präsidenten-Amt lobend einen "klaren Blick für das Wesentliche" und "das Verständnis für praktikable Lösungen" attestierte, gewinnt vor dem Hintergrund der auf CDU-Linie liegenden Rechtsprechung in Sachen Einzel-Zwangsmitgliedschaft in Wasser- und Bodenverbänden einen höchst eigenständigen Bezug!

b)
Als CDU-Gemeindevertreter und damit als Interessenvertreter der Kommune muss Dr. Martensen ein starkes Interesse am rechtlichen Bestand von Einzel-Zwangsmitgliedschaften von Grundstückseigentümern haben, weil ansonsten die Kommunen alternativ Mitglieder der Wasser- und Bodenverbände und damit beitragspflichtig wären oder weil bei Fehlen von Wasser- und Bodenverbänden die Kommunen anstelle der Grundstückseigentümer auch finanziell für die Gewässerpflege aufkommen müssten.

Die umstrittenen Einzel-Zwangsmitgliedschaften (verursachen bis zu 70 Prozent mehr Kosten) haben demgegenüber politisch gerade den Sinn, die Kommunen aus den entsprechenden finanziellen Verpflichtungen zu Lasten der Grundstückseigentümer freizustellen. Diese CDU-Politik befindet sich in ihrer Zielrichtung in voller Übereinstimmung mit den politischen Vorstellungen des Städte- und Gemeindetages, aus deren Sicht es sich sicherlich sehr gut ist, dass im Verwaltungsgericht an entscheidender und exponierter Stelle ein politisch gleichgesinnter Fürsprecher für diese Linie positioniert wurde!

c)
Als CDU-Kreistagsabgeordneter vertritt Dr. Martensen die Interessen des Kreises Schleswig-Flensburg.
Kreise sind wiederum Untere Wasserbehörden und damit Rechtsaufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände, über welcher der Politiker-Richter Dr. Martensen im Rahmen seiner Zuständigkeit im Wasserrecht als "neutraler Richter" richten soll!

Außerdem sind die Kreise vielfach sog. Gründungsbehörden von Wasser- und Bodenverbänden und da die Wasser- und Bodenverbände neuerdings dazu übergegangen sind, sich in den von Dr. Martensen betreuten Rechtsstreitigkeiten auf sog. Gründungsmitgliedschaften von Grundstückseigentümern zu berufen, soll Dr. Martensen "neutral" darüber urteilen, ob sich die Landkreise innerhalb der Gründungsverfahren als Gründungsbehörden rechtens verhalten haben.

Dass sich auch hieraus Interessenskonflikte ergeben, ist offenkundig.

Im Falle des Landkreises Schleswig-Flensburg hat
Dr. Martensen also als Richter darüber zu befinden, ob der Kreis, in dessen Kreistag er als CDU-Politiker sitzt, als Gründungsbehörde die entsprechenden Wasser- und Bodenverbände ebenso wie mögliche Gründungsmitgliedschaften rechtlich fehlerfrei zu Entstehung gebracht hat.

Diese Konstellation
evidenter Interessenkonflikte ist auch nicht nur hypothetisch, sondern ganz konkret:

Seit November 2011 ist in der 6. Kammer unter Vorsitz von Dr. Martensen ein Rechtsstreit anhängig, bei dem es um
das Bestehen oder nicht Bestehen einer sog. Gründungsmitgliedschaft geht (Az.: 6 B 62/11 und 6 A 284/11) und Gründungsbehörde, um deren rechtmäßiges Verhalten es dabei geht, ist der Kreis Schleswig-Flensburg, bei dem Dr. Martensen als CDU-Politiker im Kreistag sitzt und dessen Gründungsunterlagen angeblich nicht mehr vollständig auffindbar sind!

Ob und inwiefern dies Einfluss auf den Ausgang des Rechtsstreits hat, soll der CDU-Kreistagsabgeordnete des Kreises Schleswig-Flensburg
Dr. Martensen in seiner Eigenschaft als "neutraler" Richter mit ausgeprägtem Sinn für "pragmatische Lösungen" (mit-) entscheiden!

Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner: "Sich selbst für befangen erklärt oder die Interessenkollisionen aus seiner Partei-Tätigkeit, seiner Mandats-Tätigkeit und seiner Richter-Tätigkeit selbst aufgedeckt, hat der CDU-Richter-Politiker Dr. Martensen bisher nicht für nötig befunden, was einen deutlichen Rückschluss auf seine persönlichen Maßstäbe bezüglich richterlicher Autorität, richterlicher Integrität und richterlicher Unabhängigkeit sowie auf sein -wohl sehr pragmatisches- Selbstverständnis als unparteilicher Richter zulässt!"

Da der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts diese Problematik bis jetzt entweder nicht selbst erkannt hat, oder vielleicht sogar glaubte, die Situation karrierefördernd unter der Decke halten zu können, hält es
die INTERESSENGEMEINSCHAFT für wichtig, für Transparenz zu sorgen!

Horst Heuberger, Sprecher der INTERESSENGEMEINSCHAFT dazu: "Derartige Zustände sind geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit von Richtern massiv zu erschüttern und sie schaden auch nicht nur dem sich selbst demontierenden Richter, sondern auch dem Ansehen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts!

Die Autorität der Richterschaft und der Respekt der Bevölkerung vor Entscheidungen einer neutralen Instanz werden dadurch nachhaltig in Zweifel gezogen. Allein der bloße Anschein, dass exponierte Richter-Stellen nach Partei-Buch besetzt sein könnten, ist eine rechtsstaatliche Katastrophe, die man der Politik nicht durchgehen lassen darf!

Denn welcher rechtsuchende Bürger soll denn jetzt noch in Sachen Einzel-Zwangsmitgliedschaft in Wasser- und Bodenverbände darauf vertrauen können, dass der CDU-Richter-Politiker Dr. Martensen in dieser Angelegenheit "unbefangen" ist?"



Die INTERESSENGEMEINSCHAFT BLEIBT DRAN:

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT wird weiter über die Vorgänge bei der 6.Kammer des Verwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein berichten.
Haben Sie als Bürger oder auch als Anwalt ähnliche Erfahrungen gemacht?

Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail info@gewaesserpflege-aerger.de oder nutzen einfach das KONTAKT-Formular. Ihre Zuschriften werden auf Wunsch gerne streng vertraulich behandelt.

==> LESEN SIE AUCH: Werden tausende Schleswig-Holsteiner zu Unrecht von Gewässerpflege-Verbänden abkassiert? MEHR


Info Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner:


Der renommierte und erfahrende Jurist Rolf Finkbeiner stammt aus Ammersbek (Kreis Stormarn). Er deckte seinerzeit auf, dass der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau im Kreis Stormarn jahrelang Bürger mit rechtswidrigen Beitragsbescheiden abkassiert hatte.

In
Nordrhein-Westfalen hielt Rechtsanwalt Finkbeiner im Mai in der Dortmunder Westfalenhalle den vielbeachteten Vortrag zu den NRW-Regelungen zur umstrittenen Dichtheitsprüfung. Seine Auffassung, dass die NRW-Regelungen rechtswidrig seien, wurde gerade erst durch ein Gutachten des Kölner Rechtsgelehrten Prof. Dr. Stefan Muckel bestätigt (Bericht siehe HIER).

Mehr Infos zu Rechtsanwalt Finkbeiner auf seiner Internetseite - HIER


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7.Dezember 2011

Rechtsanwalt spricht von der Beugung des Rechts und wirft entsprechende Fragen auf:

SCHWERSTE VORWÜRFE GEGEN PRÄSIDENT DES VERWALTUNGSGERICHTS


Ausriss aus dem Schreiben von Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht.
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(SCHLESWIG/AMMERSBEK) Längst hat sich der landesweite "Gewässerpflege-Ärger" mit der vom Umweltministerium unter Führung von Dr. Juliane Rumpf (CDU) in Schleswig-Holstein unbedingt gewollten teuren Einzel-Zwangsmitgliedschaft aller Wohnungs- und Grundstückseigentümer in Wasser- und Bodenverbänden mit vielen Klagen gegen Beiträge aus Zwangs-Mitgliedschaften auf die schleswig-holsteinische Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgedehnt.

Nachdem die Bürger zuerst und jahrelang über alle Verwaltungsinstanzen hinweg (Wasserverbände, Landräte als Aufsichtsbehörden und Umweltministerium als oberste Wasserbehörde) mit dem
"Märchen" von der Mitgliedschaft kraft Gesetzes irregeführt und getäuscht wurden, wird jetzt zwar eingeräumt, dass dies nicht stimmt, aber vor Gericht wird jetzt behauptet, alle Wohnungs- und Grundstückseigentümer seien anlässlich der Gründung der Verbände sogenannte "Gründungsmitglieder" geworden.

Zuständig für die Beurteilung der umstrittenen Rechtslage ist beim
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig die 6.Kammer. Deren Vorsitzender Herr Dr. Martensen, wurde vor kurzem sogar zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein "befördert".

Es gibt keinerlei Anhaltspunkt, dass dieser Karriere-Sprung von Dr. Martensen etwas mit der Zufriedenheit einiger Kieler Landesministerien mit den Ergebnissen seiner Entscheidungen -auch in Sachen Wasserverbände- zu tun haben könnte.

Anhaltspunkte gibt es aber nach Auffassung des renommierten und erfahrenden Rechtsanwaltes Rolf Finkbeiner aus Ammersbek, der auch für die INTERESSENGEMEINSCHAFT tätig ist und zahlreiche Verfahren in Sachen "Gewässerpflegeverbände" vor Gericht für die Bürger vertritt, dafür, dass von der 6.Kammer unter dem Vorsitz des Richters Dr. Martensen auffällig einseitge Entscheidungen getroffen würden, die

"nicht mehr länger nur mit bloßer juristischer Fehlerhaftigkeit, mit Rechtsunkenntnis oder mit Sachverhalts- und Rechtsirrtümern der drei Berufsrichter erklärbar sind".

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Finkbeiner stelle sich durch das Verhalten des Gerichts in einer Gesamtschau des bisherigen Prozessgeschehens zunehmend die Frage nach einer Beugung des Rechts (strafbar nach § 339 StGB, bei Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft) durch das Gericht und dem entgegen zu wirken, sei anwaltliche Pflicht.

Er schrieb scharfe Worte an das Gericht und macht diesen Brief nun auch öffentlich.
Lesen Sie selbst die Kritik am Gericht - HIER

Rechtsanwalt Finkbeiner sagt dazu: "Unglaubliche Zustände, die ich so in meinem Berufsleben noch nicht erlebt habe, ziehen zwangsläufig auch sehr ungewöhnliche Maßnahmen nach sich. Rechtsstaatlichkeit ist ein hohes Gut und dafür setze ich mich als Anwalt ein."

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hat den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts Dr. Martensen um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort liegt uns bislang nicht vor.

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT BLEIBT DRAN:

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT wird weiter über die Vorgänge bei der 6.Kammer des Verwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein berichten.
Haben Sie als Bürger oder auch als Anwalt ähnliche Erfahrungen gemacht?

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