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CHRONIK > DOKUMENTE
14.September 2011
Wasserverband im Kreis Steinburg erlässt einem Bürger vor Gericht die Zahlung. Andere drangsaliert er jetzt dagegen mit Anwaltschreiben und fordert Geld !
GIBT ES ZWEIERLEI RECHT IN ITZEHOE ?
Ausriss aus dem Rechtsanwalt-Schreiben, welches im Auftrag des Wasserverband Bekau gerade an Bürgern in Itzehoe geschickt wird. KLICKEN Sie auf darauf, können Sie den gesamten Brief lesen.
(ITZEHOE) Im ganzen Land Schleswig-Holstein wehren sich die Grundstückseigentümer gegen die Abzockerei der Wasser- und Bodenverbände bzw. der Gewässerpflegeverbände. Eine neue Masche hat sich jetzt der Wasserverband Bekau (WBV) einfallen lassen: Ein vom WBV beauftragter Anwalt fordert durch Anwaltsschreiben und unter Fristsetzung dazu auf, den Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid zurückzunehmen!
Übrigens ist dies der gleiche Anwalt, der den beklagten Wasserverband Bekau in einem Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen einen Beitragsbescheid des Jahres 2009 vertritt (Az.: 6 A 278/10). Dort wird darum gestritten, ob ein Grundstückseigentümer tatsächlich Mitglied ist und ob der Wasserverband Bekau überhaupt seine Existenz bzw. seine ordnungsgemäße Gründung nachweisen kann.
Im Anwaltsschreiben zu diesem Punkt an das Gericht heißt es dazu: "Die Unterlagen über die Gründung des Wasserverbandes Bekau können nicht aufgefunden werden." Trotzdem behauptet der Wasserverband Bekau, die Grundstückseigentümer seien anlässlich seiner Gründung Mitglieder geworden.
Ausriss aus einem Schreiben des WV Bekau aus dem Jahr 2009. Es wird von Neumitgliedern gesprochen. Vor Gericht behauptet man dann, 1967 seien alle damaligen Grundstückseigentümer des Verbandsgebietes (Gründungs-)Mitglieder geworden.
Weil also alles sehr unsicher und unklar ist, hat der Wasserverband Bekau -vertreten durch den besagten Anwalt- aufgrund eines entsprechenden Hinweises des Gerichts auf die vorläufige Zahlung seines festgesetzten Beitrages verzichtet und sogar den Beitrag vorläufig wieder an den klagenden Grundstückseigentümer zurückgezahlt!
Im Hinblick auf dieses Gerichtsverfahren gegen den Beitragsbescheid 2009 hat der Wasserverband Bekau außerdem auch den Beitragsbescheid 2011 des Klägers mit Anwaltsschreiben vom 02.08.2011 von der Vollziehung ausgesetzt und das Ruhen des Widerspruchsverfahrens angeordnet.
Das heißt, dieser Grundstückseigentümer muss vorläufig nicht zahlen und braucht auch keine weitere Klage erheben. Warum also nicht gleiches Recht für alle?
Nach dem Willen des Wasserverbandes Bekau und seines Anwaltes soll dies allerdings nicht für alle Grundstückseigentümer gleichermaßen gelten, sondern wahrscheinlich nur für diejenigen, die gegen den Widerspruchsbescheid Klage erheben und beim Gericht die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Welcher Logik diese Ungleichbehandlung folgt und warum die Rechtsaufsichtsbehörde des Wasserverbandes Bekau -der Kreis Steinburg- dies zulässt, ist nur zu vermuten: es geht ums Geld der Grundstückseigentümer!
Die Itzehoer Bürger haben schon einmal in Sachen Dichtheitsprüfung einem "Bürokratie-Irrsinn" durch ihr Engagement ein Ende bereitet - warum nicht auch in Sachen "Wasserverbands-Unwesen"? Jeder eingelegte oder nicht zurückgenommene Widerspruch mit anschließender Klage trägt dazu bei!
WICHTIG! Informieren Sie auch Ihre Nachbarn und Bekannten, welche ebenfalls Beitragsbescheide oder Drohschreiben vom WBV Bekau oder erhalten haben könnten. Sie können diesen Bericht auch gerne ausdrucken ( HIER) und verteilen.
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